Leichenschau

Wir sind derzeit vorrangig im südlichen und östlichen Teil Berlins und im östlichen Brandenburg tätig (Stand: Mai 2019) und stehen Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Privatpersonen zur Verfügung. Die Konditionen sind identisch mit allen anderen Leistungsanbietern.

Der Bereitschaftsdienst wird derzeit von einem Arzt mit diesbezüglich 20jähriger Erfahrung betrieben. Per Telefon sofortiger Kontakt!

Benötigte Unterlagen

  • Ausweis, Reisepass oder amtliche Ausweisbefreiung *1)
  • Krankenversicherungskarte
  • aktueller Arzt- bzw. Krankenhausberichte
  • Kontaktdaten der Ausrichter der Bestattung (Angehörige) und des Bestattungsinstitutes

*1) Sollte die Adresse der Ausweisbefreiung nicht mit dem aktuellen Wohnort übereinstimmen, wird die Dokumentation zur “Polizeilichen Anmeldung” am Sterbeort benötigt. Diese Angaben sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der ärztlichen Leichenschau und den weiteren Umgang mit dem Verstorbenen zwingend notwendig! Es sei darauf hingewiesen, dass die ärztliche Leichenschau gemäß § 8 (”Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen”) § 1968 BGB in jedem Fall keine Kassenleistung ist.
Die Abrechnung an die Bestattungspflichtigen erfolgt gemäß den geltenden Richtlinien der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Der Einsatz erfolgt…

  • rechtmäßig auf der Basis geltender Gesetze
  • nach kurzen Wartezeiten
  • sensibel im Umgang mit den Angehörigen
  • respektvoll im Umgang mit der/dem Verstorbenen
  • mit erster Trauerhilfe vor Ort
  • mit Informationen zum weiteren Vorgehen
  • aus Ihrer Region (Berlin, Ost-Süd-Bezirke)
  • östliche-südliche nördliche Randgebiete von Berlin (also Brandenburg)

Einsatzzeiten

  • Montag- Freitag : 18:00-06:00
  • Wochenende/Feiertag: 00:00-24:00
  • Ausnahmen: freie Tage/Urlaub werden per Anrufbeantworter mitgeteilt